Medienanfragen
Sie arbeiten an einer Reisereportage über Utah? Brauchen Sie einen Platz auf Ihrer Top-Ten-Liste? Interessieren Sie sich für aktuelle Reisetipps und Trends in Utah? Dann kontaktieren Sie die PR-Managerin Sorell Grow unter sorellgrow@utah.gov.
Bild- und Videomaterial
UnserMediagraph-Asset-BibliothekDas Angebot richtet sich an Medien und gemeinnützige Organisationen, die ihre Inhalte mit Bezug zu Utah erweitern möchten. Zur Registrierung:
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Gemäß den Fotografenvereinbarungen des Utah Office of Tourism dürfen die Bilder nur für Zwecke verwendet werden, die in den unten aufgeführten Nutzungsbedingungen ausdrücklich genannt sind. Dies umfasst insbesondere die Verwendung auf Websites, kommerzielle Anwendungen sowie jegliche Nutzung, die nicht in direktem Zusammenhang mit Wirtschaftsförderung, Tourismuswerbung oder Mediennutzung steht. Darüber hinaus muss in jedem Fall der Urheber des Fotos genannt werden.
Für weitere Anfragen oder Informationen wenden Sie sich bitte an: Josh Paluh, Marketingmanager, unterjpaluh@utah.gov.
Nutzungsvereinbarung des Tourismusbüros von Utah
Durch das Herunterladen, Kopieren oder die sonstige Verwendung von Bildern bestätigen Sie, dass Sie diese Nutzungsvereinbarung gelesen, verstanden und akzeptiert haben. Sollten Sie diesen Bedingungen nicht zustimmen, dürfen Sie die Bilder und Materialien ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Utah Office of Tourism weder kopieren noch anderweitig verwenden. Diese Bilder und Materialien werden Ihnen vom Utah Office of Tourism zur lizenzgebührenfreien Nutzung zur Verfügung gestellt. Sie dürfen diese Materialien im Rahmen einer eingeschränkten Lizenz verwenden, sofern die Verwendung der Förderung des Tourismus in Utah innerhalb Ihres Unternehmens oder Ihrer Behörde in den folgenden Medien dient: Werbematerialien, redaktionelle Beiträge und Kataloglayouts, Web- und Online-Design, soziale Medien, Reiseblogs, Multimedia-Präsentationen sowie Video-/Filmproduktionen oder -sendungen. Beispiele für die Förderung des Tourismus in Utah sind unter anderem die folgenden Bereiche der Tourismusbranche:
- Outdoor-Freizeitaktivitäten: Skifahren/Snowboarden, Wildwasser-Rafting, Bootfahren, Wandern, Radfahren, Angeln, Jagen usw.
- Verpflegung und Unterkunft: Restaurants, Hotels, Motels, Pensionen, Campingplätze usw.
- Utah Tourismusziele: Die Mighty 5® Nationalparks, Nationaldenkmäler und Staatsparks, Wanderwege, Seen, Flüsse usw.
- Transport und Touren: Shuttlebusse, Fluggesellschaften, Mietwagen, Fahrradverleih, Bootsverleih, Reiseveranstalter, Jagdausstatter usw.
Das Tourismusbüro von Utah behält sich das Recht vor, die Nutzung dieser Bilder/Materialien jederzeit zu untersagen und die Nutzung sämtlicher digitaler Dateien zu beenden. Alle Urheberrechte verbleiben bei den jeweiligen Fotografen und/oder dem Tourismusbüro von Utah. Wir stellen diese Materialien im vorliegenden Zustand zur Verfügung. Sie tragen die alleinige Verantwortung für deren Nutzung. Jeglicher Missbrauch oder Verstoß gegen diese Vereinbarung berechtigt das Tourismusbüro von Utah, Ihnen die Materialien zukünftig nicht mehr zur Verfügung zu stellen.
Bildnachweis
Alle veröffentlichten Bilder (elektronisch oder gedruckt) müssen mit einem gut lesbaren Copyright-Vermerk zum Fotografen und einer Bildunterschrift versehen sein. Bei Verwendung der Bilder müssen der Fotograf und das Utah Office of Tourism (mit freundlicher Genehmigung von „Name des Fotografen“/Utah Office of Tourism) genannt werden. Die jeweiligen Bildnachweise für jedes Stockfoto oder Werbebild finden sich im Dateinamen.
Änderungen
Nutzer dürfen Bilder nicht so verändern, dass das Originalbild verfälscht oder falsch dargestellt wird. Ergänzungen oder individuelle Bildbearbeitungen mit Photoshop sind nicht gestattet.
Übertragung und Zuweisung
Die Nutzer dürfen diesen Vertrag oder die daraus gewährten Rechte weder abtreten noch übertragen. Änderungen oder der Verzicht auf einzelne Bestimmungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich festgehalten und von allen Parteien – dem Nutzer, dem Utah Office of Tourism und dem Fotografen – unterzeichnet wurden. Dieser Vertrag bezieht sich auf Artikel 2 des Uniform Commercial Code und das Copyright Act von 1976 in seiner jeweils gültigen Fassung. Soweit gesetzlich zulässig, vereinbaren die Parteien, dass dieser Vertrag nicht dem Uniform Computer Information Transactions Act („UCITA“) eines US-Bundesstaates unterliegt.
Verschiedene Begriffe
Dieses Abkommen unterliegt dem Recht des US-Bundesstaates Utah. Die Nutzer der Assets unterwerfen sich der Zuständigkeit des Utah State Third District Court, Salt Lake Department, bzw. des US District Court for the District of Utah. Verstößt ein Nutzer gegen dieses Abkommen, so setzt das Utah Office of Tourism ihm eine Frist von fünf Kalendertagen zur Behebung des Verstoßes. Kommt der Nutzer dieser Aufforderung nicht nach, kann das Utah Office of Tourism einstweiligen Rechtsschutz, eine einstweilige Verfügung und eine dauerhafte Unterlassungsverfügung beantragen. Der Nutzer verpflichtet sich zur Übernahme angemessener Anwaltskosten, die durch seinen Verstoß entstehen. Das Utah Office of Tourism kann zudem Schadensersatz für die durch den Verstoß entstandenen wirtschaftlichen Schäden verlangen. Ein Verstoß gegen dieses Abkommen kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. In diesem Fall haftet der Nutzer für gesetzlichen Schadensersatz in Höhe von bis zu 30.000 US-Dollar pro verletztem Werk und bis zu 150.000 US-Dollar bei vorsätzlicher Verletzung.