Medienanfragen & Pressemitteilungen
Arbeiten Sie an einer Reisegeschichte über Utah? Brauchen Sie einen Platz auf Ihrer Top-Ten-Liste? Interessieren Sie sich für die neuesten Reisetrends? Kontaktieren Sie die PR-Managerin Sorell Grow unter sorellgrow@utah.gov Die
Siehe auch neueste Pressemitteilungen vom Utah Amt für Tourismus.
Bild- und Videomaterial
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Gemäß den Fotografenvereinbarungen des Tourismusbüros (Utah) dürfen Bilder nur für Zwecke verwendet werden, die in den unten aufgeführten Nutzungsbedingungen ausdrücklich genannt sind. Dies umfasst insbesondere die Verwendung auf Websites, kommerzielle Anwendungen sowie jegliche Nutzung, die nicht in direktem Zusammenhang mit Wirtschaftsförderung, Tourismuswerbung oder Mediennutzung steht. Darüber hinaus muss in jedem Fall der Urheber des Bildes genannt werden.
Für weitere Anfragen oder Informationen wenden Sie sich bitte an: Josh Paluh, Marketingmanager, unter jpaluh@utah.gov.
Utah Nutzungsvereinbarung des Amtes für Tourismusanlagen
Durch das Herunterladen, Kopieren oder die sonstige Verwendung von Bildern bestätigen Sie, dass Sie diese Nutzungsvereinbarung gelesen, verstanden und akzeptiert haben. Sollten Sie diesen Bedingungen nicht zustimmen, dürfen Sie die Bilder und Grafiken ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Tourismusbüros weder kopieren noch anderweitig verwenden. Diese Bilder und Grafiken werden Ihnen vom Tourismusbüro zur lizenzfreien Nutzung zur Verfügung gestellt. Sie dürfen diese Assets im Rahmen einer eingeschränkten Lizenz nutzen, sofern die Nutzung der Förderung des Tourismus innerhalb Ihres Unternehmens oder Ihrer Behörde in den folgenden Medien dient: Werbematerialien, redaktionelle Beiträge und Kataloglayouts, Web- und Online-Design, soziale Medien, Reiseblogs, Multimedia-Präsentationen und Video-/Filmproduktionen oder -sendungen. Beispiele für die Förderung des Tourismus umfassen unter anderem die folgenden Bereiche der Tourismusbranche:
- Outdoor-Freizeitaktivitäten: Skifahren/Snowboarden, Wildwasser-Rafting, Bootfahren, Wandern, Radfahren, Angeln, Jagen usw.
- Verpflegung und Unterkunft: Restaurants, Hotels, Motels, Pensionen, Campingplätze usw.
- Utah Tourismusziele: Die Mighty 5® Nationalparks, Nationaldenkmäler und Staatsparks, Wanderwege, Seen, Flüsse usw.
- Transport und Touren: Shuttlebusse, Fluggesellschaften, Mietwagen, Fahrradverleih, Bootsverleih, Reiseveranstalter, Jagdausstatter usw.
Das Tourismusbüro behält sich das Recht vor, die Nutzung dieser Bilder/Assets jederzeit zu untersagen und die Beendigung der Nutzung sämtlicher digitaler Dateien zu verlangen. Alle Urheberrechte verbleiben bei den jeweiligen Fotografen und/oder dem Tourismusbüro. Wir stellen diese Assets im vorliegenden Zustand zur Verfügung. Sie sind allein für deren Nutzung verantwortlich. Jeglicher Missbrauch eines Assets oder ein Verstoß gegen diese Vereinbarung berechtigt das Tourismusbüro, Ihnen die Bereitstellung dieser Assets für die zukünftige Nutzung einzustellen.
Bildnachweis
Alle veröffentlichten Bilder (elektronisch oder gedruckt) müssen mit einem gut lesbaren Copyright-Vermerk über den Fotografen und der Bildunterschrift versehen sein. Bei Verwendung der Bilder müssen der Fotograf und das Tourismusbüro (mit freundlicher Genehmigung von „Name des Fotografen“/„Touristenbüro“) genannt werden. Die jeweiligen Bildnachweise für jedes Stockfoto oder Werbebild finden sich in den Dateinamen.
Änderungen
Die Nutzer dürfen die Bilder nicht so verändern, dass das Originalbild verfälscht oder falsch dargestellt wird. Es dürfen keine Ergänzungen oder individuelle Bildbearbeitungen mit Photoshop vorgenommen werden.
Übertragung und Zuweisung
Die Nutzer dürfen diesen Vertrag oder die daraus gewährten Rechte weder abtreten noch übertragen. Änderungen oder der Verzicht auf einzelne Bestimmungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich festgehalten und von allen Parteien – dem Nutzer, dem Tourismusbüro und dem Fotografen – unterzeichnet wurden. Dieser Vertrag bezieht sich auf Artikel 2 des Uniform Commercial Code und das Copyright Act von 1976 in seiner geänderten Fassung. Soweit gesetzlich zulässig, vereinbaren die Parteien, dass dieser Vertrag nicht dem Uniform Computer Information Transactions Act („UCITA“) eines Bundesstaates unterliegt.
Verschiedene Begriffe
Dieses Abkommen unterliegt dem Recht des Bundesstaates [EX_4c123bb359714a1d99e4e163c66e3044]. Die Nutzer der Vermögenswerte unterwerfen sich der Zuständigkeit des dritten Bezirksgerichts des Bundesstaates [EX_27ee22ab12e4456191d254f10c24c2cf__, des zuständigen Gerichtsbezirks [EX_f47a01365af5463bbb7932cc32288c5f__] oder des US-Bezirksgerichts für den Bezirk [EX_fccf201525c14efca31a197bdca29b1f__]. Im Falle eines Verstoßes gegen dieses Abkommen durch den Nutzer wird das Tourismusbüro [EX_09b33501aa2a43b0907401be54b288ff__ dem Nutzer eine Frist von fünf Kalendertagen zur Behebung des Verstoßes einräumen. Kommt der Nutzer der Verpflichtung zur Behebung des Verstoßes nicht nach, kann das Tourismusbüro einstweiligen Rechtsschutz, eine einstweilige Verfügung und eine dauerhafte Unterlassungsverfügung beantragen. Der Nutzer verpflichtet sich zur Übernahme der durch den Verstoß entstandenen angemessenen Anwaltskosten. Das Tourismusbüro kann zudem Schadensersatz für die durch den Verstoß entstandenen wirtschaftlichen Schäden verlangen. Ein Verstoß gegen diese Vereinbarung kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. In diesem Fall haftet der Nutzer für einen gesetzlichen Schadensersatz von bis zu 30.000 US-Dollar pro verletztem Werk und bis zu 150.000 US-Dollar bei vorsätzlicher Verletzung.